BID: BauGB-Novelle ermöglicht flexibles und bedarfsgerechtes Bauen

Feb. 15, 2017 | Bau- und Architektenrecht

(15.02.2017) „Flexibler bauen heißt bedarfsgerecht bauen, und bedarfsgerecht bauen heißt bezahlbarer bauen. Hierfür hat die Bundesregierung mit der Novelle des Baugesetzbuches eine gute Vorlage geschaffen“, sagt Andreas Ibel, Vorsitzender der BID und BFW-Präsident, anlässlich der öffentlichen Anhörung zur Gesetzesvorlage im Bauausschuss des Deutschen Bundestages.

Quelle: IBR News
Link: BID: BauGB-Novelle ermöglicht flexibles und bedarfsgerechtes Bauen

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Vertragsfreiheit bei EU-Unterauftragsvergaben

(16.02.2026) Das EU-Parlament hat gestern den Initiativbericht zur Unterauftragsvergabe angenommen. Weder eine Beschränkung der Unterauftragsvergabe noch eine durchgängige Haftung des Generalunternehmers entlang der gesamten Auftragskette sind vorgesehen. Der...

Unterauftragsvergabe: Bausektor braucht Flexibilität

(Berlin) - Das Europäische Parlament hat am Donnerstag seinen Initiativbericht zur Unterauftragsvergabe verabschiedet. Der Bericht enthält Empfehlungen an die EU-Kommission, welche neuen Regelungen zur Unterauftragsnehmervergabe auf europäischer Ebene erlassen werden...