BGH: Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung für ein Mandantengespräch?

Okt. 26, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(26.10.2016) Die Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung für ein Mandantengespräch zwischen den von einem Beschlussanfechtungsverfahren betroffenen Wohnungseigentümer und ihrem Prozessbevollmächtigten entspricht nur bei Vorliegen besonderer Umstände ordnungsmäßiger Durchführung der Versammlung. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 08.07.2016.

Quelle: IBR News
Link: BGH: Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung für ein Mandantengespräch?

Ähnliche Beiträge

EH55-Plus-Förderung: Bund stockt Mittel auf

(12.10.2026) Die Bundesregierung stellt zusätzliche Mittel für die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung zur Aktivierung des Bauüberhangs bereit. Wegen der hohen Nachfrage in den vergangenen Monaten wäre das ursprünglich eingeplante Budget von 800 Millionen Euro...

Weiterhin Elternzeit nach Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt?

Der Arbeitnehmer ist an sein Verlangen auf Elternzeit grundsätzlich gebunden. Dies schützt den Arbeitgeber, der Vorkehrungen für die Zeit der Arbeitsfreistellung getroffen hat. Der nachträgliche Wegfall von Voraussetzungen für das Recht auf Elternzeit (hier: Trennung)...