BGH rügt falsche Führung von E-Akte

Juni 20, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(20.06.2024) Zi­vil­ge­rich­te dür­fen ein so­ge­nann­tes Pro­to­koll­ur­teil ver­kün­den, wenn ein­deu­tig kein Rechts­mit­tel zu­läs­sig ist. Aber dabei sind di­ver­se Vor­schrif­ten zu be­ach­ten. Der BGH hat jetzt eine sol­che Ent­schei­dung des LG Stutt­gart zer­pflückt. Die Liste der Be­an­stan­dun­gen aus Karls­ru­he ist lang.

Quelle: IBR News
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