BGH: Kündigung wegen älterer Mietrückstände zulässig!

Juli 13, 2016 | Immobilienrecht

(13.07.2016) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine auf § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b BGB gestützte fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses gemäß § 314 Abs. 3 BGB unwirksam ist, wenn sie aufgrund älterer Mietrückstände erfolgt.

Quelle: IBR News
Link: BGH: Kündigung wegen älterer Mietrückstände zulässig!

Ähnliche Beiträge

SoVD-Umfrage zur Miete: Hohe Wohnkosten zwingen Mehrheit zum Verzicht

(30.10.2026) Hohe Wohnkosten setzen immer mehr Menschen finanziell unter Druck. Das zeigt eine aktuelle Civey-Umfrage im Auftrag des SoVD. Mehr als die Hälfte der befragten Mieterinnen und Mieter müssen sich in anderen Lebensbereichen finanziell stark einschränken, um...