BGH, Der verfahrenskostenhilfebedürftige Rechtsmittelführer ist auch dann an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsmittels gehindert, wenn er ein wege … – Beschluss vom 4. November 2015 – Az. XII ZB 289/15

Dez. 9, 2015 | Familien- und Erbrecht

§ 233 ZPO | Zivilrecht, Verfahrensrecht, Familienrecht

Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, Der verfahrenskostenhilfebedürftige Rechtsmittelführer ist auch dann an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsmittels gehindert, wenn er ein wege … – Beschluss vom 4. November 2015 – Az. XII ZB 289/15

Ähnliche Beiträge

5 AZR 108/25

AGB - Freistellung bei Kündigung

Baukonjunktur: Beschäftigung und Umsatz unter Vorjahresniveau

(28.07.2026) Im Mai ist der Auftragseingang gegenüber dem Vorjahresmonat über alle Bausparten hinweg mit -6,6 % deutlich gesunken. Der baugewerbliche Umsatz lag mit 23,2 % im Mai hingegen deutlich im Plus. Im Gesamtzeitraum Januar bis Mai ist er mit einem Minus von...