BGH: "Darlehensgebühr" in Höhe von 2% der Darlehenssumme in Bausparverträgen unwirksam

Nov. 9, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(09.11.2016) Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 08.11.2016 entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine „Darlehensgebühr“ in Höhe von 2% der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unwirksam ist.

Quelle: IBR News
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