BGH, Beschluss vom 23.01.2019 – XII ZB 397/18

Feb. 19, 2019 | Familien- und Erbrecht

a) Für welchen Aufgabenkreis ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem bet …

Quelle: Open Jur Familienrecht
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