BGH, Beschluss vom 21.11.2018 – XII ZB 282/18

Jan. 24, 2019 | Familien- und Erbrecht

In Ehe- und Familienstreitsachen ist die Anfechtung einer mit der Hauptsacheentscheidung ergehenden Kostenentscheidung unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache Rechtsmittel ein …

Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, Beschluss vom 21.11.2018 – XII ZB 282/18

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...

Nachfrage nach Immobiliendarlehen zieht weiter an

(21.11.2025) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute reichten in den ersten drei Quartalen 2025 Immobiliendarlehen im Volumen von 107,3 Mrd. Euro aus - 18,2 % mehr als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Q1-Q3 2024: 90,8 Mrd....