BGH, Beschluss vom 21.11.2018 – XII ZB 243/18

Jan. 21, 2019 | Familien- und Erbrecht

Die Rücknahme einer wirksam eingelegten Beschwerde muss zwar nicht ausdrücklich, aber klar und unzweideutig erfolgen; bei Zweifeln ist der Erklärung des Beschwerdeführers die Bedeutung beizumessen …

Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, Beschluss vom 21.11.2018 – XII ZB 243/18

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