BGH: Auslegung der Gemeinschaftsordnung geht Anpassung vor

Juli 26, 2016 | Immobilienrecht

(26.07.2016) . Die (ggf. ergänzende) Auslegung der Gemeinschaftsordnung hat Vorrang vor einer Anpassung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 13.05.2016.

Quelle: IBR News
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