BGH, a) Auch bei der "negativen" Kindeswohlprüfung nach § 1626 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist vorrangiger Maßstab für die Entscheidung das Kindeswohl. Notw … – Beschluss vom 15. Juni 2016 – Az. XII ZB 419/15

Juli 18, 2016 | Familien- und Erbrecht

§ 1626a Abs. 2 BGB; §§ 159, 155a FamFG | Familienrecht, Zivilrecht

Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, a) Auch bei der "negativen" Kindeswohlprüfung nach § 1626 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist vorrangiger Maßstab für die Entscheidung das Kindeswohl. Notw … – Beschluss vom 15. Juni 2016 – Az. XII ZB 419/15

Ähnliche Beiträge

Neu erschienen: „Kosten im Stahlbau 2026“

(12.01.2025) Stahl überzeugt Planer und Architekten durch seine Klimafreundlichkeit und seine große konstruktive Freiheit. Doch wie lassen sich Bauvorhaben mit Stahl wirtschaftlich verlässlich bewerten? Orientierung bietet der alle zwei Jahre aktualisierte Leitfaden...

Minusgrade: VDI-Expertentipps für Heizungs- und Wasserleitungen

(12.01.2026) Im Kontext des Stromausfalls in Berlin und der Kältewelle in Deutschland, warnt der VDI vor Schäden durch einfrierende Heizungs- und Trinkwasserleitungen. Gefährdet sind dabei nicht nur technische Anlagen, sondern vor allem Häuser und Wohnungen von...

6 AZR 73/25

TV-L - Arbeitszeit - Werkstatt für behinderte Menschen