Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe vom 21. November 2016
Quelle: Betriebsverfassungsrecht
Link: BGBl I 2016, 2615
Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe vom 21. November 2016
Quelle: Betriebsverfassungsrecht
Link: BGBl I 2016, 2615
(09.10.2026) Die meisten Kommunen haben ihre Wärmeplanung abgeschlossen. Fürs Wohneigentum heißt das noch nicht viel - was auch eine Chance ist.
Der Arbeitnehmer ist an sein Verlangen auf Elternzeit grundsätzlich gebunden. Dies schützt den Arbeitgeber, der Vorkehrungen für die Zeit der Arbeitsfreistellung getroffen hat. Der nachträgliche Wegfall von Voraussetzungen für das Recht auf Elternzeit (hier: Trennung)...
Der EuGH hat die Anforderungen des Unionsrechts hinsichtlich der Nichtdiskriminierung von Arbeitnehmern im Fall einer Kumulierung von Arbeitsverträgen präzisiert. Danach sind die Ansprüche eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, der gleichzeitig eine auf...