BFH erleichtert Nutzung des Gesellschaftspostfachs

Sep. 17, 2026 | unkategorisiert

(17.09.2026) Bei dem Versand eines Schriftsatzes aus einem Gesellschaftspostfach einer bevollmächtigten Steuerberatungsgesellschaft müssen der einfach signierende Berufsträger und der den Versand anstoßende Berufsträger nicht identisch sein. Denn es handelt sich bei dem Gesellschaftspostfach um ein nicht personengebundenes Postfach. Dies hat der BFH mit Urteil vom 14.07.2026 – IX R 19/25 entschieden. Erforderlich ist aber, dass sowohl der den Schriftsatz mit einfacher Signatur unterzeichnende Berufsträger als auch der den Versand durchführende Berufsträger für die Steuerberatungsgesellschaft vertretungsberechtigt sind.

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