(23.10.2025) Die Bundesregierung will die Streitwertgrenzen für Berufung und Beschwerde erhöhen. Eine Formulierungshilfe des BMJV sieht unter anderem eine Anhebung auf 1.000 Euro vor. Die Änderungen sollen gemeinsam mit der Zuständigkeitsreform beraten werden.
Quelle: IBR News
Link: Berufung erst ab 1.000 Euro: Kabinett beschließt Streitwertanhebung
