Bei Ausfall der Kanzleisoftware muss beA-Webanwendung genutzt werden

Apr. 22, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(22.04.2025) Will ein Anwalt eine Berufungsschrift per beA übermitteln, fällt aber seine Kanzleisoftware aus, muss er zunächst versuchen, die Schrift über die beA-Webanwendung zu übermitteln, so das LAG Baden-Württemberg. Es versagte eine Wiedereinsetzung nach verpasster Berufungsfrist.

Quelle: IBR News
Link: Bei Ausfall der Kanzleisoftware muss beA-Webanwendung genutzt werden

Ähnliche Beiträge

Wohnraum schützen und Wettbewerbsverzerrungen reduzieren

(17.02.2026) Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte...

Baugewerbe begrüßt Vertragsfreiheit bei EU-Unterauftragsvergaben

(16.02.2026) Das EU-Parlament hat gestern den Initiativbericht zur Unterauftragsvergabe angenommen. Weder eine Beschränkung der Unterauftragsvergabe noch eine durchgängige Haftung des Generalunternehmers entlang der gesamten Auftragskette sind vorgesehen. Der...