(22.04.2025) Will ein Anwalt eine Berufungsschrift per beA übermitteln, fällt aber seine Kanzleisoftware aus, muss er zunächst versuchen, die Schrift über die beA-Webanwendung zu übermitteln, so das LAG Baden-Württemberg. Es versagte eine Wiedereinsetzung nach verpasster Berufungsfrist.
Quelle: IBR News
Link: Bei Ausfall der Kanzleisoftware muss beA-Webanwendung genutzt werden
