Bei Ausfall der Kanzleisoftware muss beA-Webanwendung genutzt werden

Apr. 22, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(22.04.2025) Will ein Anwalt eine Berufungsschrift per beA übermitteln, fällt aber seine Kanzleisoftware aus, muss er zunächst versuchen, die Schrift über die beA-Webanwendung zu übermitteln, so das LAG Baden-Württemberg. Es versagte eine Wiedereinsetzung nach verpasster Berufungsfrist.

Quelle: IBR News
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