(13.04.2018) Das OVG NRW hat mit Urteil vom gestrigen Tag entschieden, dass der Bebauungsplan der Stadt Münster, mit dem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das so genannte „Hafencenter“ geschaffen werden sollen, unwirksam ist.
Quelle: IBR News
Link: Bebauungsplan "Hafencenter" in Münster ist unwirksam
