(03.02.2026) Viele Mieter finanzieren ihre zu große Wohnung, indem sie ein Zimmer untervermieten. Diese Notwendigkeit ergibt sich häufig auch, weil ein Familienmitglied auszieht oder es zu einer Trennung kommt. Der Untermieter hilft dann, die Miete zu finanzieren. Dadurch kann der Mieter seine gewohnte Umgebung behalten. Allerdings kann auch eine zeitweilige berufliche Abwesenheit, eine Fortbildung oder ein Auslandsaufenthalt dazu führen, dass man die komplette Wohnung eine Zeitlang untervermieten möchte, um nicht doppelt Miete zu zahlen und in seine alte Wohnung zurückkehren zu können. In jedem Fall sollte man wissen: Eine Untervermietung ohne Wissen und Beteiligung des Vermieters ist unzulässig.
Bundestag beschließt neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte
(31.03.2026) Der Deutsche Bundestag hat neue Regelungen für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen beschlossen. Künftig soll ihre Bestellung stärker an der tatsächlichen Gefährdungssituation im Unternehmen ausgerichtet werden. Der Zentralverband des Deutschen...
