beA: Wiedereinsetzung erfordert stringente Kanzleiorganisation

Sep. 27, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(27.09.2023) Wer über das „be­son­de­re elek­tro­ni­sche An­walts­post­fach“ (beA) Schrift­sät­ze ver­sen­det, muss si­cher­stel­len, dass Fris­ten nicht ver­se­hent­lich ge­stri­chen wer­den. Der BGH hat in einer am Diens­tag er­schie­nen Ent­schei­dung noch­mals die An­for­de­run­gen an die Kanz­lei­or­ga­ni­sa­ti­on dar­ge­stellt.

Quelle: IBR News
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