(27.09.2023) Wer über das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA) Schriftsätze versendet, muss sicherstellen, dass Fristen nicht versehentlich gestrichen werden. Der BGH hat in einer am Dienstag erschienen Entscheidung nochmals die Anforderungen an die Kanzleiorganisation dargestellt.
Quelle: IBR News
Link: beA: Wiedereinsetzung erfordert stringente Kanzleiorganisation
