beA: Wenn die Post ankommt, doch der Anwalt sie nicht lesen kann

Feb. 5, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(05.02.2024) Wer eine wei­te­re Kanz­lei er­öff­net, be­kommt auch ein wei­te­res beA. Wäh­rend der An­walt, der beA-In­hal­te be­kannt­lich gegen sich gel­ten las­sen muss, noch gar kei­nen Zu­griff auf das Post­fach hat, kön­nen dort schon Nach­rich­ten ein­ge­hen. Der AGH Ber­lin hält das für ok. Mar­tin W. Huff hofft auf den BGH.

Quelle: IBR News
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