beA-Übermittlung: "Zustellbestätigung" als Surrogat einer Eingangsbestätigung?

Feb. 28, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(28.02.2024) Beim beA-Ver­sand frist­ge­bun­de­ner Schrift­sät­ze soll­ten An­wäl­te vor­sich­tig sein, wenn sie den Zu­gang an­hand von „Zu­stell­be­stä­ti­gun­gen“ prü­fen, die ihre Kanz­lei­soft­ware ge­ne­riert. Laut OLG Hamm kön­nen diese nur dann als Nach­weis die­nen, wenn sie die re­le­van­ten Prü­fungs­merk­ma­le der beA-Ein­gangs­be­stä­ti­gung ent­hal­ten.

Quelle: IBR News
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