beA: Keine Wiedereinsetzung bei fehlendem Zeitpolster

Jan. 18, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(18.01.2024) Soll ein Schrift­satz über meh­re­re Rech­ner zur Ver­sen­dung über das beA ge­lei­tet wer­den, be­rech­ti­gen tech­ni­sche Feh­ler nicht zur Wie­der­ein­set­zung in den vo­ri­gen Stand, wenn zu wenig Zeit für die Ver­sen­dung ein­ge­plant wurde. Der VGH Mann­heim hat be­tont, dass Über­tra­gungs­pro­ble­me ein­kal­ku­liert wer­den müs­sen.

Quelle: IBR News
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