Bau­wirt­schaft blickt auf schwie­ri­ges Jahr 2023 zu­rück

Feb. 22, 2024 | Wohnungseigentums- und Mietrecht

Un­ein­heit­li­che Ent­wick­lung der Bau­s­par­ten – Woh­nungs­bau bricht ein

(22.02.2204) Die ba­den-würt­tem­ber­gi­sche Bau­wirt­schaft zieht eine ge­misch­te Bi­lanz für das Bau­jahr 2023. Zwar stieg der bau­ge­werb­li­che Um­satz – be­zo­gen auf Be­trie­be mit 20 und mehr Be­schäf­tig­ten – ge­gen­über 2022 no­mi­nal um 4,9 %. Preis­be­rei­nigt ent­spricht dies je­doch ei­nem leich­ten Rück­gang. Vor al­lem der Woh­nungs­bau ent­wi­ckel­te sich äu­ßerst un­be­frie­di­gend. Die Um­sät­ze in die­ser Bau­s­par­te leg­ten no­mi­nal nur noch um 1,6 % zu – nach +9,3 % im Vor­jahr. Von Juli bis De­zem­ber 2023 war die Um­satz­ent­wick­lung von Mo­nat zu Mo­nat kon­ti­nu­ier­lich rück­läu­fig.

Quelle: IBR News
Link: Bau­wirt­schaft blickt auf schwie­ri­ges Jahr 2023 zu­rück

Ähnliche Beiträge

Ratgeber Trennung und Trennungsjahr

Eine Trennung ist emotional ein Kraftakt und organisatorisch ein Labyrinth. Das Trennungsjahr ist zudem die gesetzliche Voraussetzung für eine Scheidung. 1. Der offizielle Start: Das Trennungsjahr Das Trennungsjahr dient als „Bedenkzeit“. Der Gesetzgeber möchte...

4 AZR 101/25

Tarifkollision - Verdrängungswirkung des § 4a TVG

Reformaufschub gefährdet massiv Deutschlands Mittelstand

(23.04.2026) Zu der am 22. April in Berlin veröffentlichten Frühjahrsprojektion der Bundesregierung mit einer deutlich reduzierten Wachstumsprognose für das Jahr 2026 erklärt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):