Bauunternehmer erhält wegen Schwarzgeldabrede in WhatsApp-Chat keinen Werklohn

Feb. 14, 2020 | Bau- und Architektenrecht

(14.02.2020) Ein Bauunternehmer aus Bochum bekommt für Sanierungsarbeiten in Düsseldorf keinen Werklohn. Obschon er und auch der Auftraggeber dies leugneten, war das Oberlandesgericht Düsseldorf unter anderem aufgrund einer WhatsApp-Nachricht davon überzeugt, dass die Parteien eine sogenannte Schwarzgeldabrede getroffen hatten. Deshalb hat das OLG am 21.01.2020 entschieden, dass dem Bauunternehmer kein Werklohn zusteht. Der zugrunde liegende Vertrag verstoße gegen § 1 SchwarzArbG und sei nichtig, weil sich die Parteien einig gewesen seien, dass die Arbeiten ohne Erteilung einer Rechnung und unter Verkürzung des Werklohns um die Mehrwertsteuer erbracht werden sollten (Az.: 21 U 34/19).

Quelle: IBR News
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