(09.12.2022) Ansprüche nach § 2 Abs. 5 oder 6 VOB/B i.V.m. § 1 Abs. 3 oder Abs. 4 Satz 1 VOB/B sind solche auf Zahlung einer „auch in Zusatzaufträgen vereinbarten Vergütung“ i.S.v. § 648a Abs.1 Satz 1 BGB a.F. Dies gilt auch, wenn die in diesen Bestimmungen vorgesehene Vereinbarung über den neuen Preis beziehungsweise über die besondere Vergütung nicht zu Stande kommt. …
Quelle: IBR News
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