Bauarbeiter sind nicht selbstständig tätig

Apr. 8, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(08.04.2025) Arbeiter, die auf dem Bau einfache Arbeiten übernehmen und mit einem festen Stundenlohn vergütet werden, sind in der Regel abhängig beschäftigt. Das gilt laut LSG Hessen umso mehr, wenn es sich um ausländische Arbeitskräfte mit allenfalls geringen Deutschkenntnissen handelt.

Quelle: IBR News
Link: Bauarbeiter sind nicht selbstständig tätig

Ähnliche Beiträge

Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz

(15.05.2026) Das Bundeskabinett hat am 13.05.2026 den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) beschlossen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium eingebrachte Entwurf sieht eine Neuorientierung bei der Effizienz und der Modernisierung im...

BVMB fordert mehr Konsequenz bei der Digitalisierung am Bau

Studie sieht weiteres Potenzial in der Bauwirtschaft (15.05.2026) "Wir werden künftig am Bau mit weniger Menschen mehr leisten müssen. Produktivitätssteigerung ist damit keine Option, sondern eine Notwendigkeit für Baufirmen!" Mit dieser Aussage bringt RA Jürgen...