(16.04.2026) Mieterinnen und Mieter können ihren Balkon oder ihre Terrasse nutzen, wie sie wollen. Sie haben hier die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst. „Der Balkon ist für viele Mieterinnen und Mieter ein wichtiges Stück Lebensqualität – seine Nutzung ist grundsätzlich frei, endet aber dort, wo berechtigte Interessen der Nachbarschaft beeinträchtigt werden“, erklärt der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, Florian Becker. Es muss entsprechende Rücksicht genommen werden, und auch Vermieterinnen und Vermieter haben häufig „ein Wörtchen“ mitzureden.
9 AZR 176/24
Inflationsausgleichsprämie - Vorruhestand
