(26.04.2023) Eine Freifläche in der Ortslage darf, wenn sie zum Siedlungsbereich zählt, in einen Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) einbezogen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 25.04.2023 entschieden.
Quelle: IBR News
Link: "Außenbereichsinsel" darf im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB überplant werden
