Aus 6.000 werden 30.000 Euro: Gutachter geht größtenteils leer aus

Aug. 18, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(18.08.2025) Das Gericht setzte den Vorschuss für einen Gutachter auf 6.000 Euro an. Der teilte er dem Gericht zunächst lediglich mit, dass der Abschlag „nicht ausreichend“ sei, um dann eine Rechnung über 30.000 Euro vorzulegen. Beim OLG Hamm kam er damit nicht durch.

Quelle: IBR News
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