(18.02.2026) Ein Ehemann meldete nach der Trennung von seiner Frau Eigenbedarf für ein gemeinsames Haus an, das seine Schwiegermutter zur Miete bewohnt. Das OLG verpflichtete die Ehefrau, an der Kündigung mitzuwirken. Nun muss es erneut prüfen, ob der Mann einen Anspruch aus § 745 Abs. 2 BGB hat. Der BGH hat die Sache zurückverwiesen.
Schleswig-Holstein ändert Vergabeverordnung: Höhere Wertgrenzen geplant
(03.03.2026) Das Land Schleswig-Holstein plant eine umfassende Änderung seiner Vergabeverordnung zum zweiten Quartal 2026. Ziel ist es, die öffentliche Vergabe durch deutlich höhere Schwellenwerte für Direktvergaben und die Einführung flexiblerer Verfahrensarten zu...
