Auch ohne Unterschrift: Einzelrichter-Beschluss wirksam

Aug. 5, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(05.08.2025) Dem Beschluss eines Einzelrichters fehlt die an sich erforderliche Unterschrift. Unwirksam muss er deswegen nicht sein, zeigt ein Urteil des OLG Hamm. Entscheidend seien die Begleitumstände.

Quelle: IBR News
Link: Auch ohne Unterschrift: Einzelrichter-Beschluss wirksam

Ähnliche Beiträge

Bundeskabinett beschließt Rentenanpassung 2026

Das Bundeskabinett hat am 29.4.2026 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Renten - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates - zum 1.7.2026 um 4,24 % steigen.

Darlegungslast eines Beschäftigten im Eingruppierungsrechtsstreit

Im Eingruppierungsrechtsstreit obliegt dem klagenden Beschäftigten nach den allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen die Darlegungslast. Hält er seine Tätigkeit für einer höheren Entgeltgruppe zugehörig, muss er - je nach Einzelfall - die hierfür maßgeblichen...