Auch nach 17 Jahren: Versicherungsbetrüger darf nicht zurück in den Anwaltsberuf

Okt. 29, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(30.10.2025) Zeit heilt doch nicht alle Wunden, jedenfalls wenn es um den Anwaltsberuf geht: Ein Rechtsanwalt, der vor 17 Jahren mehrfach Versicherungen betrogen hatte, darf immer noch nicht wieder zugelassen werden. Der BGH bestätigte: Es fehlt an der Wiedergutmachung.

Quelle: IBR News
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