(30.10.2025) Zeit heilt doch nicht alle Wunden, jedenfalls wenn es um den Anwaltsberuf geht: Ein Rechtsanwalt, der vor 17 Jahren mehrfach Versicherungen betrogen hatte, darf immer noch nicht wieder zugelassen werden. Der BGH bestätigte: Es fehlt an der Wiedergutmachung.
Quelle: IBR News
Link: Auch nach 17 Jahren: Versicherungsbetrüger darf nicht zurück in den Anwaltsberuf
