Auch Eigenkompostierer müssen für Biotonne zahlen

Sep. 5, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(05.09.2016) Eine als Eigenkompostierer anerkannte Familie aus dem Landkreis Südwestpfalz ist zu Recht zu Abfallentsorgungsgebühren für das Vorhalten einer Biotonne herangezogen worden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem Urteil vom 29.08.2016 entschieden (Az.: 4 K 12/16).

Quelle: IBR News
Link: Auch Eigenkompostierer müssen für Biotonne zahlen

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Vertragsfreiheit bei EU-Unterauftragsvergaben

(16.02.2026) Das EU-Parlament hat gestern den Initiativbericht zur Unterauftragsvergabe angenommen. Weder eine Beschränkung der Unterauftragsvergabe noch eine durchgängige Haftung des Generalunternehmers entlang der gesamten Auftragskette sind vorgesehen. Der...

Unterauftragsvergabe: Bausektor braucht Flexibilität

(Berlin) - Das Europäische Parlament hat am Donnerstag seinen Initiativbericht zur Unterauftragsvergabe verabschiedet. Der Bericht enthält Empfehlungen an die EU-Kommission, welche neuen Regelungen zur Unterauftragsnehmervergabe auf europäischer Ebene erlassen werden...