Auch Eigenkompostierer müssen für Biotonne zahlen

Sep. 5, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(05.09.2016) Eine als Eigenkompostierer anerkannte Familie aus dem Landkreis Südwestpfalz ist zu Recht zu Abfallentsorgungsgebühren für das Vorhalten einer Biotonne herangezogen worden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem Urteil vom 29.08.2016 entschieden (Az.: 4 K 12/16).

Quelle: IBR News
Link: Auch Eigenkompostierer müssen für Biotonne zahlen

Ähnliche Beiträge

Mietkaution: Was Mieter und Vermieter dazu wissen müssen

(19.03.2026) Meist müssen Mieter zu Beginn ihres Mietverhältnisses einen Geldbetrag beim Vermieter hinterlegen. Dieser dient als Sicherheit für den Vermieter, falls der Mieter ihm beim Auszug noch Geld schuldet. Man nennt diesen Betrag auch Mietkaution oder...

5 AZB 26/25

Keine Fristwahrung durch Schriftsatzübermittlung an das beBPO