Auch Anwälte aus dem Ausland müssen das beA nutzen

Juni 18, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(18.06.2025) Anwälte und Anwältinnen müssen Schriftsätze in Zivilverfahren nach § 130d ZPO als elektronisches Dokument an das Gericht übermitteln. Das gilt laut BGH auch für Anwälte aus dem EU-Ausland, die vorübergehend in Deutschland tätigt sind.

Quelle: IBR News
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