(01.09.2021) Ein Ar­beit­ge­ber, der sei­nem Ar­beit­neh­mer (hier: Gra­fi­ker) ge­stat­tet, seine Tä­tig­keit im Home-Of­fice aus­zu­üben, kann seine Wei­sung än­dern und die Rück­kehr ins Büro an­ord­nen, wenn sich spä­ter be­trieb­li­che Grün­de her­aus­stel­len, die gegen das Home-Of­fice spre­chen. Dies hat das Landesarbeits­ge­richt Mün­chen in einem einst­wei­li­gen Ver­fü­gungs­ver­fah­ren ent­schie­den (Urteil vom 26.08.2021 – 3 SaGa 13/21). Auch aus der aus­ge­lau­fe­nen Home-Of­fice-Re­ge­lung …

Quelle: IBR News
Link: Arbeitgeber darf Rückkehr aus Home-Office anordnen