(08.01.2025) Eine Kanzlei handelt außergerichtlich für eine Mandantin einen Vergleich über die Zahlung einer höheren Geldsumme aus. Telefonisch vereinbart sie danach mit der Mandantin eine zusätzliche Vergütung. Doch die Kanzlei geht in diesem Punkt leer aus: Die mündlich vereinbarte Zusatzvergütung ist formunwirksam.
Quelle: IBR News
Link: Anwaltsvergütung: Mündlich vereinbarte Zusatzzahlung unwirksam
