Anwaltsvergütung: Mündlich vereinbarte Zusatzzahlung unwirksam

Jan. 8, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(08.01.2025) Eine Kanzlei handelt außergerichtlich für eine Mandantin einen Vergleich über die Zahlung einer höheren Geldsumme aus. Telefonisch vereinbart sie danach mit der Mandantin eine zusätzliche Vergütung. Doch die Kanzlei geht in diesem Punkt leer aus: Die mündlich vereinbarte Zusatzvergütung ist formunwirksam.

Quelle: IBR News
Link: Anwaltsvergütung: Mündlich vereinbarte Zusatzzahlung unwirksam

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...

Nachfrage nach Immobiliendarlehen zieht weiter an

(21.11.2025) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute reichten in den ersten drei Quartalen 2025 Immobiliendarlehen im Volumen von 107,3 Mrd. Euro aus - 18,2 % mehr als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Q1-Q3 2024: 90,8 Mrd....