Anwalts-Besuche im Lockdown

Dez. 16, 2020 | Bau- und Architektenrecht

(16.12.2020) Der „Lock­down light“ wird zum „Lock­down“. Die Co­ro­na-Schutz-Maß­nah­men wer­den ver­schärft, in ei­ni­gen Re­gio­nen dür­fen die Men­schen ihre Woh­nun­gen nur in drin­gen­den Fäl­len ver­las­sen. Ein Ter­min mit der Rechts­an­wäl­tin oder dem Rechts­an­walt muss immer ein drin­gen­der Fall blei­ben, mahnt der Deut­sche An­walt­ver­ein (DAV). Wer auf dem Weg dort­hin kon­trol­liert werde, müsse nicht sagen, warum er eine Kanz­lei auf­sucht.

Quelle: IBR News
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