Anwalt im Homeoffice: Fristenkontrolle muss gesichert sein

Sep. 16, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(16.09.2024) Die „an­sons­ten stets zu­ver­läs­sig ar­bei­ten­de Kanzlei­ge­hil­fin“ kann auch nichts mehr ret­ten, wenn ihre feh­ler­haf­te Fris­ten­be­rech­nung vom An­walt nicht über­prüft wurde. Der Ein­wand einer Ju­ris­tin, im Ho­me­of­fice kei­nen Zu­griff auf die dafür not­wen­di­ge Pa­pier­ak­te zu haben, zog beim OLG Dres­den nicht.

Quelle: IBR News
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