Anwalt beruft sich auf Verhandlungsunfähigkeit: Zulässige Gutachtensanordnung

Jan. 15, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(15.01.2024) Be­ruft sich ein An­walt über Jahre hin­weg in gegen ihn ge­führ­ten Ver­fah­ren auf seine Ver­hand­lungs­un­fä­hig­keit, darf die Kam­mer Zwei­fel an­mel­den, ob die Ge­sund­heit noch für den An­walts­be­ruf aus­reicht. Laut AGH Nord­rhein-West­fa­len durf­te die Bei­brin­gung eines Gut­ach­tens an­ge­ord­net wer­den.

Quelle: IBR News
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