(15.12.2025) Verweigert ein Gericht eine Terminsverlegung, obwohl die Bevollmächtigte wegen eines Todesfalls im engsten Familienkreis kurzfristig ausfällt, kann das die Besorgnis der Befangenheit begründen. Das OLG Frankfurt a. M. kritisierte die starre Terminierung und den unzulässigen Druck der Vorsitzenden.
9 AZB 3/25
Theaterintendant - Rechtsweg - Arbeitnehmer
