An Anwaltskammer statt Anwaltsgericht gerichtete Berufung ist unzulässig

Aug. 20, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(20.08.2024) Der Ver­tei­di­ger schickt die Be­ru­fung mit ein­fa­cher Si­gna­tur an die Rechts­an­walts­kam­mer statt das An­walts­ge­richt? Dann ist sie un­zu­läs­sig – daran hätte sich auch nichts ge­än­dert, wenn die RAK das Schrei­ben per beA an das Ge­richt wei­ter­ge­lei­tet hätte, wie der AGH Hes­sen fest­stellt.

Quelle: IBR News
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