(15.04.2026) Dass Lithium-Ionen-Akkus in Brand geraten könnten, dürfte den meisten Menschen bekannt sei. Aber handelt jemand im rechtlichen Sinne fahrlässig, wenn er ein E-Bike nach einem leichten Sturz nicht von einer Fachwerkstatt auf Beschädigungen überprüfen lässt, sondern einfach weiternutzt? Diese Frage hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klar verneint.
7 AZR 15/25
Vergütung freigestelltes Betriebsratsmitglied
