Ablehnungsgesuch per beA: 12 Minuten vor Urteilsverkündung reicht

Aug. 15, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(15.08.205) Flattert ein Befangenheitsantrag ins Postfach, darf das Gericht nicht weiter verhandeln oder gar entscheiden. Der BFH hob jetzt ein Urteil auf, weil 12 Minuten vorher ein Antrag auf dem beA-Server eingegangen war. Dass die Richterin davon nichts wusste, sei unerheblich.

Quelle: IBR News
Link: Ablehnungsgesuch per beA: 12 Minuten vor Urteilsverkündung reicht

Ähnliche Beiträge

Kündigung wegen Kirchenaustritts unwirksam

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen des von einer Arbeitnehmerin gegenüber der zuständigen staatlichen Stelle erklärten, im Übrigen nicht publik gemachten Kirchenaustritts benachteiligt diese in unzulässiger Weise wegen ihrer Religion, wenn ihr kirchlicher...