Ab 2027 auch für denkmalgeschützte Immobilien Energieausweis vorgeschrieben

Okt. 1, 2026 | Bau- und Architektenrecht

(01.10.2026) „Am 1. Januar 2027 entfällt die bisherige pauschale Ausnahme für Baudenkmäler von der Energieausweispflicht.“ Darauf weist Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, hin. Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude müssen bis Ende 2026 bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung grundsätzlich keinen Energieausweis vorlegen. Mit der Neuregelung ab 2027 werden Baudenkmäler wie andere Bestandsgebäude behandelt.

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