(01.10.2026) „Am 1. Januar 2027 entfällt die bisherige pauschale Ausnahme für Baudenkmäler von der Energieausweispflicht.“ Darauf weist Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, hin. Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude müssen bis Ende 2026 bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung grundsätzlich keinen Energieausweis vorlegen. Mit der Neuregelung ab 2027 werden Baudenkmäler wie andere Bestandsgebäude behandelt.
EH55-Plus-Förderung: Bund stockt Mittel auf
(12.10.2026) Die Bundesregierung stellt zusätzliche Mittel für die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung zur Aktivierung des Bauüberhangs bereit. Wegen der hohen Nachfrage in den vergangenen Monaten wäre das ursprünglich eingeplante Budget von 800 Millionen Euro...
