DMB begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bestellerprinzip

Juli 22, 2016 | Immobilienrecht

(22.07.2016) „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sie schafft endgültig Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Das 2015 eingeführte Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt“, kommentierte der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes (DMB), Ulrich Ropertz, dengestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1015/15), mit dem die Verfassungsbeschwerde von zwei Immobilienmaklern als unbegründet zurückgewiesen wurde.

Quelle: IBR News
Link: DMB begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bestellerprinzip

Ähnliche Beiträge

Wahlfehler sind noch keine Wahlmanipulation

Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl kommt dann in Betracht, wenn das manipulative und/oder willkürliche Verhalten des Wahlvorstands so offensichtlich ist, dass es für Betriebsvertraute sofort ohne weiteres erkennbar ist. Allein der Umstand, dass ein Wahlvorstand...

5 AZR 122/25

Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung