Berufsausübungsgesellschaften: Neue Regeln für Anwälte und Steuerberater

(21.01.2021) Bei der Ge­sell­schafts­form für an­walt­li­che und steu­er­be­ra­ten­de Be­rufs­aus­übungs­ge­sell­schaf­ten soll es mehr Wahl­frei­heit geben. Die Bun­des­re­gie­rung hat am 20.01.2021 den Ent­wurf eines Ge­set­zes zur Neu­re­ge­lung des Be­rufs­rechts der an­walt­li­chen und steu­er­be­ra­ten­den Be­rufs­aus­übungs­ge­sell­schaf­ten sowie zur Än­de­rung wei­te­rer Vor­schrif­ten im Be­reich der rechts­be­ra­ten­den Be­ru­fe ver­ab­schie­det. Vor­ge­se­hen ist ins­be­son­de­re die Mo­der­ni­sie­rung des Be­rufs­rechts.

Quelle: IBR News
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