Neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vorgelegt

(21.01.2021) Ar­beit­ge­ber sind ver­pflich­tet, über­all dort Ho­me­of­fice an­zu­bie­ten, wo es mög­lich ist. Das sieht die neue Co­ro­na-Ar­beits­schutz-Ver­ord­nung vor, die Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Hu­ber­tus Heil (SPD) dem Ka­bi­nett zur Kennt­nis vor­ge­legt hat. Die zu­nächst nur bis 15.03.2021 gel­ten­de Ver­ord­nung ent­hält zudem Schutz­maß­nah­men für die Be­schäf­tig­ten, deren An­we­sen­heit im Be­trieb un­ver­zicht­bar ist.

Quelle: IBR News
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Neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vorgelegt

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