Anforderungen an Berufungsbegründung nach Teilrücknahme

Dez. 23, 2020 | Bau- und Architektenrecht

(23.12.2020) Ist eine Be­ru­fung nur noch zum Teil an­hän­gig, fehlt es ihr nicht nicht an einer ord­nungs­ge­mä­ßen Be­grün­dung, wenn diese nur auf die wei­ter­hin gel­tend ge­mach­ten For­de­run­gen ab­zielt. Das hat der Bun­des­ge­richts­hof mit Ur­teil vom 24.11.2020 ent­schie­den.

Quelle: IBR News
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